AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hessischen Akademie für Bürowirtschaft e. V. Frankfurt am Main (HAB) i. L.
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung der Hessischen Akademie für Bürowirtschaft e. V. Frankfurt am Main (HAB) soll auf einem besonderen Formular vorgenommen werden. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/-in die AGB an. Die Anmeldung muss innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist, ansonsten 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der HAB eingegangen sein. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der HAB berücksichtigt. Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die HAB kommt der Vertrag zustande.
2. Zahlungsbedingungen
Der/die Teilnehmer/-in hat die Gebühr für die Veranstaltung, unabhängig von den Leistungen Dritter, spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Lernmittel, Test- und Prüfungsgebühren werden in der Regel gesondert berechnet. Bei Lehrgängen mit mehr als 300 Unterrichtsstunden oder einer Dauer von länger als einem halben Jahr ist Ratenzahlung möglich, wenn dies der/die Teilnehmer/-in vor Lehrgangsbeginn schriftlich beantragt und die HAB dem Antrag zustimmt. Bei Ratenzahlung ist ein Zuschlag vom jeweils fälligen Betrag zu zahlen (zz. 0,3 % pro Monat). Die HAB behält sich vor, Teilnehmer/-innen, die mit der Zahlung in Verzug geraten, vom Lehrgangsbesuch auszuschließen. Außerdem ist bei Zahlungsverzug der Rechnungsbetrag in einer Summe fällig.
3. Rücktritt und Kündigung
Bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann der/die Teilnehmer/-in vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der HAB. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Bei Lehrgängen ist jedoch eine Kostenpauschale fällig.
Nach Ablauf der Rücktrittsfrist wird eine zu entrichtende Stornogebühr von 50 Prozent der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Diese Gebühr entfällt, wenn ein/eine Ersatzteilnehmer/-in gestellt wird. In diesem Falle ist nur die Kostenpauschale zu zahlen.
Liegt bei Beginn eines Lehrgangs keine schriftliche Abmeldung vor, ist in jedem Fall die volle Lehrgangsgebühr zu zahlen. Ein/Eine Ersatzteilnehmer/-in kann nur bis einen Werktag vor dem Lehrgangsbeginn gestellt werden.
Teilnehmer/-innen, die am Tage der Veranstaltung absagen oder nicht erscheinen oder die zu den Veranstaltungen nicht oder zeitweise nicht erscheinen, sind zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.
Durch Bezahlung der Kostenpauschale, der Stornogebühr oder der vollen Gebühr im Falle einer verspäteten Rücktrittserklärung erwirbt der/die Teilnehmer/-in keinerlei Ansprüche.
4. Absage von Lehrveranstaltungen
Die HAB hat bei zu geringer Beteiligung das Recht Seminare und Lehrgänge zeitlich und örtlich zu verlegen bzw. abzusagen. Bei der Notwendigkeit einer Absage werden die Teilnehmer/-innen von der HAB informiert. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche hat der/die Teilnehmer/-in nicht.
5. Wechsel der Dozenten
Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den/die Teilnehmer/-in weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Lehrgangsgebühr.
6. Haftung
Die Haftung der HAB für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der HAB oder deren Erfüllungsgehilfen beruht. Die HAB haftet im Zusammenhang mit Veranstaltungen, für die ein Vertrag besteht, auch nicht für Folgen bei Unfällen und aus Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge.
7. Weitere Bestimmungen
Sofern eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der HAB nichtig sein oder werden sollte, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
8. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Bestimmung kann nur schriftlich außer Kraft gesetzt werden.
9. Rechtswirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Vertragsparteien die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichwertige und rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen. Die Wirksamkeit des Vertrages soll im übrigen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt für etwaige Zusagen dieses Vertrages.
10. Datenschutz
Die HAB speichert Ihre persönlichen Daten, schützt sie gewissenhaft und verwendet sie ausschließlich zu dem Zweck, zu dem Sie diese zur Verfügung stellen.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Frankfurt am Main. Erfüllungsort für die Durchführung der Lehrgangsveranstaltungen ist der jeweilige Veranstaltungsort.
Stand: 2013-10-02
